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Hilfe für Startups in der Coronakrise

Einige von Euch haben es bereits mitbekommen, dass Startups, die seit mehr als drei aber weniger als fünf Jahren am Markt tätig sind, bislang meist vom Soforthilfe-Programm des Freistaats Bayern ausgeschlossen waren.

Um diesen nicht beabsichtigten Ausschluss zu beseitigen, wurde die Richtlinie nochmals angepasst und ist seit Freitag in der neuen Fassung online. (Hier auch die Erläuterung – Spezielle Informationen für Existenzgründer und Startups). https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Zudem können Gründungsteams, die aktuell EXIST-Gründerstipendium oder EXIST-Forschungstransfer (Phase I) erhalten und sich am Ende ihrer Förderung befinden, mit einem formlosen Antrag der Hochschule die Laufzeit ausgabenneutral um drei Monate verlängern lassen.

Auf der Seite für Existenzgründer und Start-ups werden fortlaufend die Informationen ergänzt, die für Gründer spezielle Angebote oder auch Anforderungen/Erleichterungen beinhalten.