Social Media Marketing und die rechtlichen Stolpersteine

In der modernen Unternehmenskommunikation spielen Soziale Netzwerke eine große Rolle. Für die Produktwerbung und die Kundengewinnung sind sie mittlerweile unverzichtbar geworden. Ob Content-Strategie oder bezahlte Werbeanzeige – die Vielfalt und Möglichkeiten der Kanäle scheinen grenzenlos. Wo die Entwicklungen hingehen und welche Möglichkeiten die verschiedenen Plattformen bieten, erklärt Philipp Ehrenberger von der Deggendorfer Werbeagentur bildschnitt TV in seinem Vortrag beim nächsten Meetup des Gründerzentrums Landshut, das

am 12. April um 18 Uhr

im LINKWORK, Benzstraße 13

stattfindet.

In der bunten Welt der Internetkommunikation kann es jedoch auch schnell passieren, dass man – oft ganz unbewusst – in rechtliche Grauzonen gerät. Insbesondere in den Sozialen Medien ist Vorsicht geboten. Was muss man bei eigenen Posts auf Facebook beachten? Worauf kommt es beim Versenden von Newslettern an? Und wie müssen Gewinnspiele korrekterweise ausgeschrieben sein? Die Juristin Monika Drescher von der Kanzlei Strasse & Faul in Bad Birnbach gibt im zweiten Vortrag an diesem Abend einen kurzen Überblick, was beim Social Media Marketing aus rechtlicher Sicht zu beachten ist. Vorgaben hierzu macht das Wettbewerbsrecht sowie die neue Datenschutzgrundverordnung, die am 25. Mai in Kraft tritt. Drescher, die auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes Expertin ist, wird auch hierauf eingehen.

Angesprochen sind alle, die sich beruflich mit dem Thema Social Media Marketing beschäftigen wollen oder müssen, insbesondere Gründer und Startups. Wie immer, wird es zu Beginn Pizza und Getränke geben. Das Gründerzentrum Landshut freut sich über zahlreiche Anmeldungen über

www.meetup.com/LINKWORK